Recht geblogt -
Das Kammergericht Berlin bestätigte im Berufungsverfahren eine Einstweilige Verfügung des Landgerichtes, die der Deutschen
Markenverlängerungs GmbH die weitere Werbung mit einem Formular untersagt, dass den offiziellen Formularen des Deutschen Markenamtes
(DPMA) sehr ähnlich ist. Ein Mitbewerber war durch irritierte Kunden aufmerksam geworden, dass die Firma Markeninhaber anschrieb, um mit
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