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BGH: Mandant hat keinen Anspruch darauf, dass die Gegenseite sich nur an seinen Rechtsanwalt wendet

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Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte - BGH, Urteil vom 08.02.2011, Az. VI ZR 311/09 §§ 823 Abs. 2; 1004 BGB Der BGH hat entschieden, dass ein Verbraucher, für den sich ein Rechtsanwalt als Bevollmächtigter bestellt hat, keinen Anspruch darauf hat, dass er fortan nicht mehr mit Mahnschreiben des Gegners überzogen wird. Die entscheidenden Ausführungen finden sich in den letzten beiden Absätzen des Urteilstextes. Zum Volltext… mehr

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