swissblawg - Das BGer lässt die Festlegung der Taxipreise durch die Stadt
Zürich nicht zu. Eine solche Festlegung ist weder zum Schutz vor Übervorteilung der Kunden erforderlich, noch wäre aufgrund des
Feilschens um Preise ein polizeiwidriger Zustand zu befürchten. Taxibetriebe müssen ihre Preise anschreiben (PBV 10 I f). Es besteht zudem kein öffentliches Interesse daran, dass eine Taxifahrt vom
Flughafen in … mehr
