RSV-Blog -
In einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung ist das Gericht unserer Beweisanregung gefolgt und hat einen Beweisbeschluß erlassen. Es
soll ein Sachverständiger beauftragt werden.
Wir wenden uns – am 16 Juni – mit eigentlich klaren Worten an die ARAG und bitten um Überweisung des Vorschusses:
Um Nachfragen vorzubeugen, fügen wir unserer Bitte auch den Beschluß des Gerichts bei. Dort ist – … mehr
