Kanzlei Blaufelder -
Auch
der Zusatzbeitrag der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) ist unwirksam. Die Kasse habe nicht offen auf das Sonderkündigungsrecht
hingewiesen, das die Versicherten bei Einführung eines Zusatzbeitrags haben, urteilte am Mittwoch, 10.08.2011, das Sozialgericht (SG)
Berlin (AZ: S 73 KR 2306/10). Sollte dies in den oberen Instanzen Bestand haben, können DAK-Versicherte ihre bislang… mehr
