Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf -
Der Schadensersatz ist bei Filesharing-Abmahnungen im Regelfall ein “dicker Batzen” und
macht in den Anschreiben ca. 50% der geforderten Summe aus. Während die bisherige Rechtsprechung diese Richtung bestätigt (ca. 150-300
Euro bei einem Lied, siehe dazu hier unsere Übersicht), hat das OLG Köln (6 U 67/11) im
September 2011 eine neue Richtung vorgeschlagen:
[Es] soll der Schaden abgeg… mehr
