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LG Bonn: Telekommunikation - Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch Auftragsbestätigungen ohne Auftrag

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Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte - LG Bonn, Urteil vom 29.05.2012, Az. 11 O 7/12, nicht rechtskräftig § 5 Abs. 1 UWG, § 7 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 UWG Das LG Bonn hat nach einem Gericht des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv, hier) entschieden, dass die Telekom keine Auftragsbestätigungen oder Begrüßungsschreiben an Kunden schicken darf, ohne dass ein verbindlicher Auftrag vorliegt. Darin liege eine unzumutbare … mehr

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