Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte -
LG Bonn, Urteil vom 29.05.2012, Az. 11 O 7/12, nicht rechtskräftig
§ 5 Abs. 1 UWG,
§ 7 Abs. 1 S. 1 UWG,
§ 8 UWG
Das LG Bonn hat nach einem Gericht des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv, hier) entschieden, dass die Telekom keine Auftragsbestätigungen
oder Begrüßungsschreiben an Kunden schicken darf, ohne dass ein verbindlicher Auftrag vorliegt. Darin liege eine unzumutbare … mehr
